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   BVerwG, 27.05.2010 - 8 B 112.09   

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https://dejure.org/2010,14483
BVerwG, 27.05.2010 - 8 B 112.09 (https://dejure.org/2010,14483)
BVerwG, Entscheidung vom 27.05.2010 - 8 B 112.09 (https://dejure.org/2010,14483)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Mai 2010 - 8 B 112.09 (https://dejure.org/2010,14483)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 87b Abs 3 Nr 1 VwGO
    Zurückweisung von Beweismitteln bei erheblicher Verzögerung

  • Wolters Kluwer

    Folgen eines verfristeten Einreichens eines erforderlichen Erbscheins für den Nachweis der persönlichen Berechtigung nach § 2 Abs. 1 Vermögensgesetz (VermG)

  • rewis.io

    Zurückweisung von Beweismitteln bei erheblicher Verzögerung

  • ra.de
  • rewis.io

    Zurückweisung von Beweismitteln bei erheblicher Verzögerung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VermG § 2 Abs. 1; VwGO § 87b Abs. 3 Nr. 2
    Folgen eines verfristeten Einreichens eines erforderlichen Erbscheins für den Nachweis der persönlichen Berechtigung nach § 2 Abs. 1 Vermögensgesetz (VermG)

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 27.05.2010 - 8 B 112.09
    Die Beschwerde formuliert keine bestimmte, höchstrichterlich noch ungeklärte und für die Revisionsentscheidung erhebliche Rechtsfrage des revisiblen Rechts, der eine allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zukäme (vgl. dazu Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14).
  • BVerwG, 18.02.1998 - 11 A 6.97

    Verkehrsprojekte Deutsche Einheit; Verfahrensbeschleunigung; Präklusion;

    Auszug aus BVerwG, 27.05.2010 - 8 B 112.09
    Auf die Frage, ob der Rechtsstreit bei rechtzeitiger Vorlage der Urkunde ebenso lange gedauert hätte, kommt es nicht an, es sei denn, dies wäre offenkundig (Urteil vom 18. Februar 1998 - BVerwG 11 A 6.97 - Buchholz 310 § 87b VwGO Nr. 3).
  • BVerwG, 06.04.2000 - 9 B 50.00

    Neues Vorbringen im Verwaltungsprozeß; vereinfachtes Berufungsverfahren;

    Auszug aus BVerwG, 27.05.2010 - 8 B 112.09
    Die nach § 87b Abs. 3 VwGO zu treffende Ermessensentscheidung und die Gründe dafür können sich auch aus der Darlegung ergeben, dass die tatbestandlichen Voraussetzungen einer Zurückweisung vorliegen (Beschluss vom 6. April 2000 - BVerwG 9 B 50.00, 9 PKH 15.00 - Buchholz 310 § 87b VwGO Nr. 5).
  • BVerwG, 06.04.2017 - 4 A 16.16

    Ganderkesee-Höchstspannungsleitung kann gebaut werden

    Die Zulassung des Beweismittels (Sachverständigengutachten) würde den Rechtsstreit verzögern, weil nach dem Ergebnis der durchgeführten mündlichen Verhandlung die Sache spruchreif ist (BVerwG, Beschluss vom 27. Mai 2010 - 8 B 112.09 - juris Rn. 8).
  • BVerwG, 16.04.2020 - 9 B 66.19

    Verspätetes Vorbringen im Sinne des § 6 UmwRG

    Zur Verzögerung des Rechtsstreits genügt das Herbeiführen einer nicht unerheblichen absoluten Verfahrensverzögerung; auf die Frage, ob der Rechtsstreit ebenso lange gedauert hätte, kommt es nicht an, es sei denn, dies wäre offenkundig (BVerwG, Beschluss vom 27. Mai 2010 - 8 B 112.09 - juris Rn. 8 m.w.N.).

    Die Ermessensentscheidung und die Gründe dafür können sich allerdings auch aus der Darlegung ergeben, dass die tatbestandlichen Voraussetzungen einer Zurückweisung vorliegen (BVerwG, Beschluss vom 27. Mai 2010 - 8 B 112.09 - juris Rn. 10).

  • BVerwG, 23.05.2023 - 4 C 1.22

    Rohstoff-Abbau beeinträchtigt: Zumutbarkeitsschwelle überschritten?

    Die Zurückweisung verspäteten Vorbringens steht im Ermessen des Gerichts (BVerwG, Urteil vom 6. April 2017 - 4 A 16.16 - Buchholz 451.17 § 43e EnWG Nr. 2 Rn. 68 sowie Beschlüsse vom 27. Mai 2010 - 8 B 112.09 - juris Rn. 10 und vom 7. Mai 2013 - 2 B 147.11 - juris Rn. 12).
  • VerfGH Sachsen, 24.04.2020 - 11-IV-20
    Gleichwohl entziehen sich die Anforderungen an eine ausreichende Begründung einer generellen Festlegung; sie hängen vielmehr von den Umständen des jeweiligen Einzelfalls ab, wobei der Begründungsbedarf regelmäßig mit dem Gewicht der Präklusionsfolgen für den Betroffenen steigen wird (BVerwG, Beschluss vom 6. April 2000 - 9 B 50/00 - juris Rn. 6; Beschluss vom 27. Mai 2010 - 8 B 112/09 - juris Rn. 10; Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 24. Februar 2017 - A 11 S 368/17 - juris Rn. 8; vgl. auch Seeger in: Kluth/Heusch, Ausländerrecht, Stand: August 2019, § 74 AsylG Rn. 24; Marx, Ausländerrecht, 3. Aufl., § 10 Rn. 60; Funke-Kaiser in GKAsylG, Stand: November 2014, § 74 Rn. 71, 81).
  • VGH Bayern, 16.08.2022 - 8 N 19.1138

    Normenkontrollantrag gegen Wasserschutzgebietsverordnung

    Die Zulassung dieser Frage würde die Erledigung des Rechtsstreits erheblich verzögern (§ 87b Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 VwGO; vgl. auch BVerwG, B.v. 27.5.2010 - 8 B 112.09 - juris Rn. 8; Schübel-Pfister in Eyermann, VwGO, § 87b Rn. 11).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.02.2021 - 18 A 3338/20

    Darlegen von gewichtigen Gründen zur Begründung der Anträge einer Partei auf

    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 16. April 2020- 9 B 66.19 -, juris, Rn. 16, vom 27. Mai 2010- 8 B 112.09 -, juris, Rn. 10, und vom 6. April 2000- 9 B 50.00, u. a. -, juris, Rn. 6.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.07.2022 - 1 A 3323/20

    Mindestanforderungen an die vorzulegenden Atteste für das Vorliegen einer PTBS

    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 16. April 2020- 9 B 66.19 -, juris, Rn. 16, vom 27. Mai 2010- 8 B 112.09 -, juris, Rn. 10, und vom 6. April 2000- 9 B 50.00 juris, Rn. 6.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.09.2010 - 2 L 168/09

    Zeugen- und Sachverständigeneigenschaft von Ärzten; Ablehnung der Vernehmung von

    Die nach § 87b VwGO zu treffende Ermessensentscheidung und die Gründe dafür können sich zwar auch aus der Darlegung ergeben, dass die tatbestandlichen Voraussetzungen einer Zurückweisung vorliegen (BVerwG, Beschl. v. 06.04.2000, a.a.O.; Beschl. v. 27.05.2010 - 8 B 112.09 -, Juris).
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